basic bietet seinen Kunden ein Lebensmittelsortiment mit bis zu 12.000 Bio-Artikeln. Nachdem wir uns den Sortimentsrichtlinien des BNN verpflichtet haben, darf dieses umfangreiche Sortiment nur noch aus Bio-Produkten zertifizierter Erzeuger und Verarbeiter aus kontrolliert ökologischem Anbau bestehen.
Wildfleisch von frei lebenden, gejagten Tieren muss aus der Region stammen und darf ausschließlich über Jäger bezogen werden.
Wenn die Zutaten nicht zu 100 % aus landwirtschaftlichen Produkten hergestellt worden sind, dürfen sie keine chemischen und synthetischen Süßstoffe, keine Konservierungs- und Aromastoffe und keine Farbstoffe und Antioxidantien enthalten, deren Verbindungen nicht in der Natur vorkommen. Die verwendeten Rohstoffe und das Endprodukt dürfen nicht mit ionisierenden Strahlen behandelt worden sein und für die Herstellung dürfen keine gehärteten Fette, Paraffine oder PEG sowie keine genetisch veränderten Zutaten eingesetzt werden.
Auch Naturkosmetika werden in der EU-Bio-Verordnung nicht erfasst, d. h. dass es für diese Produkte bislang keine allgemein gültigen Normen gibt. Umso wichtiger ist es, dass auch hier die strengen BNN-Richtlinien greifen. Diese legen fest, dass alle Naturkosmetikartikel nach privatrechtlichen Standards zertifiziert sein müssen. In diesen Standards muss festgelegt sein, welche Inhaltsstoffe und Herstellungsverfahren zulässig sind und wie deren Einhaltung geprüft und am Produkt kenntlich gemacht wird.
Vom BNN anerkannt werden unter anderem die privatrechtlichen Standards von BDIH - Kontrollierte Naturkosmetik, ECOCERT, EcoGarantie, ICADA, ICEA, NATRUE und USDA.
Infos zum Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. (BNN) finden Sie unter www.n-bnn.de, weitere Hinweise zu den Sortimentsrichtlinien unter www.sortimentsgarantie.de
Link: Offener Brief des BNN an Politik und Lebensmittelwirtschaft zur Umsetzung der UTP-Richtlinie