Mit dem Bio-Siegel können Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte gekennzeichnet werden, die nach den Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) für den ökologischen Landbau erzeugt, verarbeitet, importiert und gehandelt werden. Diese Rechtsvorschriften garantieren die Einhaltung von hohen einheitlichen Standards der ökologisch wirtschaftenden Unternehmen, die von Öko-Kontrollstellen kontrolliert werden. Das 2001 eingeführte EU-Bio-Siegel wurde im Juni 2010 durch die neue „Grüne Blatt“ Version ersetzt. Dieses Siegel muss auf allen Produkten abgebildet werden, die entsprechend den EU-Bio-Richtlinien erzeugt wurden. Das heißt u. a., dass mindestens 95 % der Inhaltsstoffe aus dem Öko-Anbau kommen müssen.
www.bio-siegel.de